Das Haus in Fels am Wagram, St. Urbanstr. 1, hat eine lange Geschichte.
Sie beginnt – jedenfalls was die Verknüpfung mit unserer Familie betrifft – im Revolutionsjahr 1848 (die Vergangenheit des Hauses reicht, wie wir sehen werden – natürlich viel weiter zurück).
In diesem Jahr fand die sogenannte „Bauernbefreiung“ statt, d.h. von nun an „gehörte“ das Land, das sie bearbeiteten, den Bauern selber! Bis jetzt hatten sie die Äcker und Weingärten ja nur als „Leihe-Land“ (= eine Art Pacht) benützen dürfen, wofür an den jeweiligen „Herren“, also an den Besitzer der Grundstücke, bestimmte Abgaben zu leisten waren. Diese Abgaben waren größtenteils Naturalien und wurden „Zehent“ genannt (der „zehnte“ Teil von Getreide, Weintrauben,...)
Wer waren nun die „Herren“, die die Äcker und Weingartenflächen besaßen?
Es waren einerseits geistliche Besitzer (Klöster, Stifte), andererseits weltlicher Adel ( zB Schloß Fels).
Wenn wir in der Geschichte etwas weiter zurück gehen, wird uns auch klar, wie die Aufteilung des Landes erfolgte:
Der König eroberte das Land und „belohnte“ dann seine Getreuen, indem er ihnen Teile des eroberten Gebietes schenkte. Diese wiederum konnten die großen Ländereien allein nicht bewirtschaften, also vergaben sie Äcker und Weingärten in Form des (oben genannten) „Leihelandes“ an Bauern, wofür diese den „Zehent“ abzuliefern hatten.
So schließt sich der Kreis.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Wirtschaftsform ist die Tatsache, dass in jedem größeren Ort ein ehemaliger „Zehenthof“ (auch „Lesehof“ genannt) existierte! (Heute meist schwer erkennbar, weil die ehemaligen „Lesehöfe“ im Lauf der Zeit ihren später bäuerlichen Besitzern angepasst wurden!)
In unserem Fall haben wir das Glück, dass die Familientradition die Erinnerung an die Vergangenheit des Hauses (früher Fels Nr. 69, seit der Einführung der Straßennamen 1976: St. Urbanstr. 1) bewahrte und somit die historische Gegebenheit festgehalten hat, dass das Haus einst ZEHENTHOF DER PASSAUER gewesen war!
Die so genannte „Familien – Tradition“ beruht vor allem auf der Weitergabe von Anekdoten, kleinen und kleinsten Geschichten, aber auch „nur“ von Begriffen, Bezeichnungen und Namen, die vor hunderten von Jahren eine ganz klare Bedeutung hatten, heute meist scheinbar sinnlos sind. Deshalb ist es ungeheuer wichtig, diese „sinnlosen“ Begriffe zu sammeln, zu untersuchen (Herkunft, Bedeutung) und sie schließlich in einen historischen Zusammenhang zu bringen.
Die Familien Capell und Wallsee waren es die in etlichen Urkunden aus dem 14. und 15. Jahrhundert immer wieder aufscheinen – in Verbindung mit Fels am Wagram. Die wichtigste Urkunde in diesem Zusammenhang ist aus dem Jahr 1348. In diesem Jahr schenkt Eberhard der Dritte von Wallsee dem Kloster SÄUSENSTEIN einen „Zehent zu Veltz“, den seine Gattin (vorher) dem Bischof von PASSAU um 320 Pfund Wiener Pfennig abgekauft hatte.
Da diese urkundlich belegte Schenkung 1348 erfolgte, muss von der Tatsache ausgegangen werden, dass ab der Mitte des 14. Jahrhunderts das Haus Fels, St. Urbanstr. 1, nicht mehr Passauer Besitz war, sondern als „Säusensteiner Lesehof“ weiterhin seinen festen Platz in der Ortsgeschichte einnahm.
Nichtsdestoweniger überlebte die Erinnerung an den Passauer Zehenthof bis in die Gegenwart!
Die Herren von Falkenburg kamen ca, nach 1330 in den Besitz des Gutes Fels.
Auch die Kapelle von Fels (die spätere Kirche) gehörte ebenfalls den FALKENBERGERN.
Der Garten hinter dem Haus, Fels Nr 69, bzw St. Urbanstr.1, hat eine ebenso bewegte Vergangenheit wie das Haus selbst.
Ursprünglich (also vor dem Bau der Einfriedungsmauer 1869 durch Franz Ehrentraut) lagen Garten und Hof offen da: ein Zeichen, dass es sich bei diesem Areal zuerst nicht um ein „Privatgrundstück“ handelte, sondern „Allgemein-Besitz“ (im weiteren Sinn) gewesen sein dürfte.
Dieser „Allgemein-Besitz“ begegnet uns in der Kultur der Kelten als „Volksfeld“.
Das einzige überlebende Relikt aus keltischer Zeit (das „Volksfeld“ bezeichnend) ist der Begriff des „OTA“.
„OTA“ bedeutet überwölbte Einfahrt, möglicherweise Begriff für Gemeinschaftsflur.(Resch-Rauter, S. 167)
Siehe dazu Familiengeschichte: Nach 1869 Erlaubnis zur Errichtung der straßenseitigen Hofmauer! Das heißt bis in die 2. Hälfte des 19. Jhs. war der Hof des Hauses (heute St. Urbanstr. 1) offen, also der Hof war eigentlich kein „Privatgrund“, sondern die Dorfstraße führte durch den Hof hindurch!
Für unsere heutigen Vorstellungen – wo man jede Entfernung mit dem Auto bewältigt – ist diese Situation denkbar unmöglich. Nicht so jedoch in früheren Jahrhunderten wo der größte Teil der Bevölkerung jeden noch so weiten Weg zu Fuß zurücklegte. Nur wenige konnten sich Pferd und Kutsche leisten.